Antrag auf Normenkontrolle am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Liebe Nachbarn,
der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat schliesslich in seiner Sitzung Ende September den umstrittenen Bebauungsplan, wie er der Sitzung im Juli vorgestellt wurde, beschlossen.
Wir haben binnen Jahresfrist der Beschlussfassung die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit dieser massiven Bebauung
von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.
Der Vorgang nennt sich 'Normenkontrolle' und wird am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München durchgeführt.
Die zu erwartenden Kosten von mehr als 11K sind für eine einzelne Partei erheblich und sollten von der Interessengemeinschaft getragen werden.
Zudem erhöht der gemeinschaftliche Auftritt die Relevanz der Angelegenheit vor Gericht...
Auf der jährlichen Eigentümerversammlung (13.10.22, Sportgaststätte Ottmaring) für die Wohnanlage Hagelmühlweg 10 bis 16 steht daher zur Beschlussfassung, ob wir uns in dieser Angelegenheit von einem Fachanwalt im Namen der Eigentümergemeinschaft vertreten lassen möchten.
Herr Dr. Landel, Fachwanwalt für Verwaltungsrecht (Kanzlei MEIDERT & KOLLEGEN), wird gegen 19Uhr für Ihre Fragen vor Ort zur verfügung stehen.
Grüße,
Bernhard Radke