Rechtmäßigkeit der Bauhöhe

Aus dem Feedback meines Rundschreibens kam wiederholt die Frage zur Rechtmäßigkeit der Bauhöhe bei diesen knappen Abständen.
Es bleibt in der Tat zu befürchten, dass diese Baudichte unter voller Ausschöpfung der neuen Bayerischen Bauordnung vom 01.02.2021 rechtens ist.
Jedoch wurde genau diese Umsetzung der neuen Mindestabstände in einer Satzung der Stadt Friedberg vom 29.01.2021 zum 01.02.2021 entschärft. Siehe Zeitungsartikel „Friedberger Häuslebauer müssen mehr Abstand halten“ vom 30. Januar letzten Jahres.
Politisch fragwürdig ist die kommentarlose Aussetzung der Satzung für diesen Bebauungsplan allemal!
14 Meter Abstand zwischen zwei ca. 14 Meter hohen Gebäuden würde ich eher einer Metropole wie New York zuordnen...