der wunde Punkt...

Hallo Herr Radke,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.04.22.
Wir empfinden die geplante Bebauung des Nachbargrundstücks ebenfalls als viel zu dicht und zu hoch.

Sie verweisen schon genau auf den wunden Punkt des Bebauungsplans.
Die Satzung vom 01.02.2021 wird darin unter §6 ohne Begründung außer Kraft gesetzt.
Wer das auf welcher Basis veranlasst hat bleibt unerwähnt. Dem sollte man nachgehen.

Bitte leiten Sie uns eine Vorlage für mögliche Einwendungen zu.

Freundliche Grüße
Klingelhöfer