Lebensrettung: Feuerwehr und Krankentransport
In Gesprächen mit den Anwohnern wurden mehrfach Bedenken zur Zugänglichkeit der Lebensrettungsdienste insbesondere zu den mittleren Wohnblöcken geäussert.
In dem nur ca. 20 Meter schmalen aber ca. 90 Meter langem Grundstück sieht der Bebauungsplan den verpflichtenden Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze vor.
Die Verkehrsanbindung erfolgt über die nördliche schmale Seite. Die restlichen drei Seiten sind unzugänglich umbaut.
Aus einem Baugesuch geht rund um ein Abstand von gut 3,5 Metern hervor.
Die Feuerwehr kann diesen Abstand in der Tat ausschließlich nur als Zufahrt nutzen. Für eine Aufstell- oder Bewegungsfläche ist das bei Weitem zu schmal.
Zum Aufstellen von Hubrettungsfahrzeugen für die Personenrettung wird eine Fläche von 12 auf 7 Meter benötigt:
Die Fläche zwischen den Wohnblöcken ist als Aufstellfläche irrelevant, da es keine Fenster gibt. Ebenfalls kann diese wegen des zu geringen Radius und Begrünung auch nicht als Bewegungsfläche genutzt werden:
Somit bleibt als Bewegungsfläche einzig die Zufahrtstrasse. Dann würde aber der maximal zulässige Abstand von 70 Metern zum letzten Wohnblock überschritten...
Ein ausreichendes und vollumfängliches Brandschutzkonzept ist ebensowenig wie ein Kinderspielplatz im Bebauungsplanentwurf ersichtlich!
Wie das Baugesuch zeigt, besteht bei einem so extrem schmalen Grundstück ein agressiver wirtschaftlicher Druck, die Vorschriften möglichst großzügig zu interpretieren. Bei Einhaltung des „Friedberger Weges“ mit Abstand 0,7H gäbe es hier wiederum kein Problem...