Wertverlust
Die Eigentümer der Wohneinheiten befürchten durch die massive Fensterwand in nur 13 Metern Abstand vor ihren Objekten einen berechtigten Wertverlust. Beim Erwerb musste nicht mit einer derart beispiellos dichten Bebauung des Nachbargrundstücks gerechnet werden.
Es besteht Fassungslosigkeit, weshalb gerade hier der gepriesene „Friedberger Weg“ ohne Angabe von Gründen nicht zur Anwendung kommen soll!